Nassen (Transkription Nr. 1153)

Schulort Nassen
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 318-319v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Flawil
Agentschaft 1799: Mogelsberg
Kirchgemeinde 1799: Mogelsberg
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Neckertal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nassen (Niedere Schule, reformiert)

Die erste Beantwortung des Lokalverhältnisses. Ueber die Schule zu Naßen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Naßen ist ein Dörflein, in der Gemeind Mogelsperg, im Distrikt Flaweil, in der Agentschafft Brunners-Ach, im Canton Säntis.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Daß Obgedachte Dörflein ist gantz Reformiert, Samt dem darzu Gehorigen Haushaltungen, in dem, darzu Gehörigen, 2/4 Stündigen, Bezirckes umkreiß, befinden sich 7. Haushaltungen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Und Von den 7. Haushaltungen, des Obgedachten Bezircks, befinden sich 15. Kinder, die, die Schule zu Naßen besuchen

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Waß die Benachbarten, eines Schulen eines 2/4 Stündigen umKreises, des Obgedachten Dörfleins, Anbelangt, Befinden sich 3. Nammlich; Dieselbach, Mogelsperg, u: Ruhr.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Die Kinder dieser Gedachten Schule, sind in keine besondere Klas eingetheilt, Als in Weibliche und Männlichen Geschlechts, welche Aber in die Gleiche Schulen kommen, doch nicht unter einander Gesetzt werden.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Obgedachten Schule, werden die Kinder, im Lesen, Schreiben, und Singen Unterrichtet.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule zu Naßen, kann nach belieben, der Schuls-Genoßen im Sommer, oder Winter Gehalten werden, die besteimte Zeit der obgedachten Schule, ist 10. Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jn dieser Schule sind auch keine besondern Schulbücher, Als Nammen-Büchlein, Fragen-Büchlein, Testament, Zeitungen, und Brief. in dem werden die Kinder Unterrichtet.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Waß die forschriften anbetrifft, so schreibt man den Schülleren vor daß A, b, c. darnach Wörter, und auf die Kinder schickliche Verse aus der Bibell.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird jedes Tags, Sommer oder Winter, 6. Stunden gehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Erwehlung des Schulmeisters, ist bis anhin, durch ihre, der Suls-Genoßen habende Rechte, durch daß Kolletur, oder merheit der Steimmen erwehlt worden.

III.11.bWie heißt er?

Die gedachte Schule zu Naßen, ist schon 3 Jahrgäng gehalten worden, durch mich Joh: Geörg Roßennast, Aus der Gemeind Gandertschweil im Distrikt Flaweil.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

Des Alters 33 Jahr 10. M

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Die Anzahl meiner Haushaltung ist, daß Eheweib u: 3 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

15 Jahr, zu gewüßen Monaten, habe ich den Schuldienst, (bald da bald dort) Nach best meiner Möglichkeit Versehen.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Mein Geburts-Ort ist daß Dörflein Bleicken, in der Gemeinde Gandertschweil, im districkt Flaweil. Ehe dem daß ich Schule hielte, habe ich mich im weben, und anderen Nützlichen Geschäften Geübet.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben den Schul-Geschäften habe ich keine Besondere Geschäfte Den ich habe nichts als ein Haus um den Lehen Schilling zu besorgen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Kinder die, die Schule (des genanten Dörflein zu Naßen) besuchen, Belauffen sich zum wenigsten auf 34.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Der Anfang, der Stiftung, der Schule auf Naßen, ist von einem Haus-Vater des Orts Anno 1728. Angefangen worden mit Stiftung per, 100 fl. Von dato an, wurde daß Schulgut von den Nachkommenden Schuls Genoßen vermehret, Jetzt besteht unser Schul Kapital in folgendem, namlich 370 fl.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Was daß schulgelt Anbelangt, so ist in unserer Schul gelt kein Anderes Schulgelt gezogen worden, Als von den Kinderen Außert der Gedachten Gemeind, und von den Katolischen, von denjenigen Kinderen hat ein Schulmeist zu Naßen, wochentlich, von jedem 6 xr. zu beziehen

IV.15Schulhaus.

Waß das Schulhaus Anbelangt, so geht es, in dem Dorflein Naßen um, ein jeder Haus-Vatter des Orts, einer nachdem Andern, muß der Schule eine Bequeme Schulstube Anschaffen, in seinem Hause, Oder in einem Andern Hause des Orts.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Waß das Schulhaus Anbelangt, so geht es, in dem Dorflein Naßen um, ein jeder Haus-Vatter des Orts, einer nachdem Andern, muß der Schule eine Bequeme Schulstube Anschaffen, in seinem Hause, Oder in einem Andern Hause des Orts.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Daß wochentliche Sallarium dieser Schule, fließt her, von dem obgedachten Capital namlich 1. fl. 30 xr. 45. xr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Daß wochentliche Sallarium dieser Schule, fließt her, von dem obgedachten Capital namlich 1. fl. 30 xr. 45. xr.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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